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Die Gemeinde kann im Bebauungsplan eine zwangsweise Dachbegrünung festlegen. Das heißt, dass jeder, der in diesem Gebiet bauen möchte, sein Dach mit einer Extensivbegrünung oder Intensivbegrünung bepflanzen muss. Eine zwangsweise Begrünung ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise wegen einer nahegelegenen Schnellstraße oder Autobahn der Lärmpegel reduziert werden soll. Auch bei einer starken Flächenversiegelung des Gebiets kann eine zwangsweise Dachbegrünung angeordnet werden.
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