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Die maßgebende Grundstücksfläche ist die Fläche des Baugrundstücks, die im Bauland und hinter der Straßenbegrenzungslinie liegt. Sie ist Berechnungsgrundlage für die nach einem Bebauungsplan zulässige Grundfläche, Geschossfläche und Baumasse. Siehe auch Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Baumassenzahl.
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