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Als lichte Höhe wird der Raum zwischen Oberkante Fussboden und Unterkante Decke definiert. Das ist quasi der im Licht stehende Raum. Die lichte Raumhöhe wird hauptsächlich zur Festlegung der Mindestanforderungen in Wohn- und Arbeitsräumen angewendet. Zu finden sind die Anforderungen in den Landesbauordnungen. In den meisten Bundesländern beträgt die minimale lichte Raumhöhe bei Aufenthaltsräumen 2,40 m. Im Dachraum kann die lichte Raumhöhe etwas darunter liegen (meist 2,30, bei nachträglichem Umbau sogar noch darunter).
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