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harte Bedachung

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In der Musterbauordnung wird gefordert, dass die Dachhaut gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein muss. Der Grund dieser Forderung liegt in der Notwendigkeit des Schutzes des Daches vor einer Entzündung bei Bränden benachbarter Gebäude. Es soll verhindert werden, dass durch hochtreibende, leichte brennende Teile, durch Funkenflug oder durch Wärmestrahlung eine benachbarte Dachhaut in Brand gesteckt wird. Dächer die laut DIN 4102 diesen Anforderungen entsprechen, werden als "harte Bedachung" bezeichnet. Ohne weitere Prüfung können z.B. Dachziegel, Dachsteine, mindestens 0,5 mm starke Metallbahnen zur harten Bedachung verwendet werden. Bei einem Gründach muss individuell entschieden werden, ob es sich um eine harte Bedachung eignet. Dächer mit einer Intensivbegrünung sind in den meisten Fällen in der Lage, dem Brand und dem Funkenflug eines Nachbargebäudes zu widerstehen. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer weichen Bedachung.

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Kärcher
 27.05.2012
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