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Im Bebauungsplan kann die Bauweise als geschlossene oder offene Bauweise festgesetzt werden. In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, das heißt Wand an Wand (z.B. Reihenhäuser). Wenn die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert, kann davon auch abgewichen werden. Eine geschlossene Bauweise ist eine platzsparende Bauweise, d.h. die Grundstücke müssen nicht so groß sein wie bei freistehenden Häusern. Auch bei der Herstellung von tunnelartigen Bauwerken im Untertagebau wird von geschlossener Bauweise gesprochen.
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