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Eine Hypothek oder Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Dabei ist von Bedeutung, ob diese - falls mehrere Beleihungen erfolgt sind - im ersten Rang oder nur "nachrangig" eingetragen worden ist. Falls eine Hypothek oder Grundschuld vom Immobilienbesitzer nicht mehr "bedient" werden kann, die Rückzahlungen also ausbleiben, kommt es meistens zur Versteigerung des Anwesens. Die Hypothek, die erstrangig eingetragen worden ist, kann fast immer aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt werden. Bei nachrangig eingetragenen Hypotheken steigt das Risiko, dass bei niedrigem Verkaufserlös jede eingetragene Hypothek oder Grundschuld auch tatsächlich ganz zurückgezahlt werden kann. Hypothekenbanken sichern sich freilich immer so gut ab, dass sie so gut wie nie ihr Geld verlieren.
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