Zaunhöhe
Zaunhöhen sind nicht in Normen erfaßt. In vielen Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen der Städte und Gemeinden wird die Zaunhöhe, insbesondere die Maximale Zaunhöhe, jedoch vorgeschrieben. Als Richtwerte für Zaunhöhen gelten:
Garten- und Weidezäune | ca. 100 - 140 cm |
Zäune zur symbolischen Abgrenzung | ca. 40 - 90 cm |
Zäune zur Sicherung gegen Betreten | bis 80 cm (noch) |
Zäune zur Sicherung gegen Absturz |
110 - 120 cm |
Zäune zum Schutz von Kleinkindern |
100 - 140 cm |
Sichtschutzzäune (Augenhöhe ›160 cm) | 170 - 190 cm |
Schutzzaun zur Absicherung vor Übersteigen |
›200 cm |
Lärmschutzzaun | nach Berechnung |