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Nicht nur, aber gerade im Baubereich ist es wichtig, die Verjährungsfristen zu beachten. Das gilt für Handwerker und Bauunternehmer genauso, wie für Hauskäufer, Bauherren oder Sanierer bzw. "Umbauer". Mit Wirkung zum 01.01.2002 trat die Reform des Schuldrechts in Kraft. Dabei sind wesentliche Teile des BGB wie das das Verjährungsrecht und die Gewährleistungsrechte und -fristen im Kauf-, Werk- und im Werklieferungsvertrag neu geregelt worden. Mehr Informationen erhalten Sie durch Klick auf den Beitrag auf der linken Seite.
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