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Veränderungssperre

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Veränderungssperren werden von Gemeinden und Städten insbesondere deshalb erlassen, um in geplanten Sanierungsgebieten private Baumaßnahmen zu untersagen, die den Wert eines Gebäudes steigern könnten. Es muss also alles so bleiben, wie es zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Veränderungssperre ist. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass die Gemeinden beim Aufkauf von - möglicherweise für den Abriß vorgesehenen - Immobilien in einem Sanierungsgebiet nicht unnötig mehr bezahlen müssen als nötig.

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Kärcher
 09.02.2012
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