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Dass Treppenstufen aus Metall, Holz, Beton oder Naturstein sein können, erlebt jeder im täglichen Leben. Entscheidend für ein bequemes Treppensteigen ist allerdings das Verhältnis zwischen Stufenhöhe und Stufentiefe . Aus Platzgründen sind Treppen zum Keller oder zum Dach meist steiler als Wohnungstreppen oder gar Treppen in öffentlichen Anlagen. Laut DIN 18065 beträgt in Wohngebäuden bei Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen die maximale Stufenhöhe 20 cm und die minimale Stufentiefe 26 cm. Bei Unterschneidung reichen 23 cm Stufentiefe aus. Bei Keller- bzw. Bodentreppen beträgt die maximale Stufenhöhe 21 cm und die Stufentiefe darf höchstens 24 cm bzw, 21 cm bei Unterschneidung sein.
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