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Die Treppenlauflänge ist ein Begriff aus der speziell für den Treppenbau entwickelten DIN 18065. Als Maß für die Treppenlauflänge gilt Vorderkante Antrittsstufe bis Vorderkante Austrittsstufe, gemessen wird sie im Grundriss an der Lauflinie. Treppenläufe dürfen nicht endlos in die Höhe gehen. Nach 15 bis 18 Steigungen muss ein Treppenlauf durch ein Podest unterbrochen werden. Extrem kurze Treppenläufe bis drei Stufen sollten in Fluren allerdings wegen der Unfallgefahr auch nicht angeordnet werden.
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