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Die Technische Anleitung (TA) Luft ist eine Verwaltungsvorschrift zur Reinhaltung der Luft. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.
Die Verwaltungsvorschrift wird praktisch relevant bei der Genehmigung von Anlagen und bei nachträglichen Anordnungen für bereits bestehende genehmigungsbedürftige Anlagen. In der TA Luft sind beispielsweise Grundsätze für die Beurteilung von Projekten, Messvorschriften, insbesondere aber Emissions- und Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt.
Da die Grenzwerte dem Stand der Technik entsprechen sollen, müssen sie regelmäßig überarbeitet werden.
Grundsätzlich ist die Verwaltungsvorschrift zwar nur für Behörden bindend. Allerdings haben die Gerichte der Technischen Anleitung den Rang einer vorweggenommen Gutachteraussage zukommen lassen, so dass diese indirekt dennoch für die Genehmigung von Anlagen wesentlich ist.
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