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Grundsätzlich hat eine Tür einen Rahmen, falls sie nicht durchgängig aus Massivholz oder einer Holzwerkstoffplatte besteht, was eher in seltenen Fällen vorkommt. Erfolgt auf den Rahmen, der aus Holz oder Metall bestehen kann, eine durchgängig ebene Bekleidung, so spricht man von einem Türblatt. Werden zwischen den Rahmen jedoch dekorative Elemente aus Holz (mit oder ohne Aufleistungen), Kassetten und dergleichen eingebaut, spricht man von einer Türfüllung. Diese kann auch aus weißem oder farbigem Strukturglas bestehen oder aus einer Bleiverglasung.
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