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Der Stromverbrauchskennwert wird zur Berechnung des Energieverbrauchs nach der Energieeinsparverordnung und zur Erstellung des Energieausweises herangezogen. Der Stromverbrauchskennwert umfasst mindestens die Stromverbrauchsanteile für Kühlung,
Lüftung, eingebaute Beleuchtung und elektrische Hilfsenergie für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung.
Ferner umfasst er im Falle dezentraler Warmwasserbereitung sowie im Falle
von elektrischen Ergänzungsheizungen (z. B. in raumlufttechnischen Anlagen) den darauf jeweils
entfallenden Stromverbrauchsanteil. Auf die Witterungsbereinigung des Stromverbrauchs
von elektrischen Ergänzungsheizungen darf verzichtet werden.
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