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Steigleitern sind ortsfeste, senkrecht angebrachte Leitern, zum Beispiel in fahrbaren Gerüsten oder als Nottreppe an Gebäuden. Sie müssen an ihrer Austrittsstelle eine Haltevorrichtung haben. Bei Höhen von mehr als 5 m müssen Steigleitern so ausgerüstet sein, dass Personen gegen Absturz gesichert sind (z.B. Rückenschutz). Ein Leiterzug darf nicht mehr als 10 m Steighöhe haben, d. h. ab einer Gebäudehöhe von 10 m sind Steigleitern in versetzter Ausführung anzubringen. Das Befestigen von Steigleitern an Gebäuden oder Anlagen muss nach Anweisung des zuständigen Bauleiters oder Statikers erfolgen. Werden Dübel/Anker verwendet, müssen diese die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben.
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