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Von einem Staffelgeschoss spricht man, wenn das oberste Geschoss gegenüber dem darunterliegenden Stockwerk etwas zurückgesetzt ist. Das Staffelgeschoss hat meistens ein Flachdach oder ein Pultdach. In manchen Bundesländern zählt ein Staffelgeschoss je nach Bauordnung allerdings nicht als Vollgeschosse. Dafür haben Wohnungen in einem Staffelgeschoss meist eine große Dachterrasse, wie man am Beispiel dieses Doppelhauses gut sehen kann.
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