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Sondergebiete werden auf einem Bebauungsplan mit SO abgekürzt. Sie dienen zum einen der Erholung (beispielsweise Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten, Campingplätzen). Zum anderen bezeichnen Sondergebiete aber auch solche Gebiete, die sich von den anderen Baugebieten wesentlich unterscheiden. Zweckbestimmung und Art der Nutzung ist anzugeben (z.B. Ladengebiete, Einkaufszentren, Hafengebiete, Flughäfen usw.).
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