|
|
|
Ein Sicherheitstreppenraum ersetzt den 2. Rettungsweg. Dieser ist aus Brandschutzgründen in allen Gebäuden laut Musterbauordnung zwingend vorgeschrieben. Der zweite Rettungsweg kann bei Gebäuden bis 22 m Höhe zum Beispiel ein ausreichend großes Fenster (Rettung über die Drehleiter der Feuerwehr) oder eine weitere Treppe (Fluchttreppe) sein.
Der Sicherheitstreppenraum ist so beschaffen, dass Feuer und Rauch nicht eindringen können. Er ist nur über offene Gänge oder Schleusen erreichbar. Meistens ist dieser Treppenraum vom übrigen Gebäudegrundriß vollkommen abgegrenzt. Der Sicherheitstreppenraum endet im Freien.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|