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Seniorenwohnung

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Bei einer Seniorenwohnung oder Altenwohnung handelt es sich um eine speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmte Wohnung. Wenngleich es keine rechtliche Definition des Begriffs "Seniorenwohnung" gibt, so sollten doch einige Dinge selbstverständlich sein. Auf jeden Fall sollte die Wohnung barrierefrei sein. Man sollte also auch mit dem Rollstuhl überall hinkommen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Dabei sollte auch der Zugang zum Haus ohne Stufen sein. Ein Aufzug muss die richtige Größe haben, um mit dem Rollstuhl problemlos rein und raus zu können. Auch der Übergang zu Balkon oder Terrasse stellt häufig eine Stolperfalle dar und sollte ebenerdig erfolgen. Im Badezimmer sollte die Dusche mit einem Sitz und Griffen ausgestattet sein. Gegensprechanlage und Türspione müssen bedarfsgerecht installiert sein. Zudem sollten Notrufsysteme zur Ausstattung einer Seniorenwohnung zählen. Die Arbeitsplatten in der Küche sollten nicht zu hoch sein, damit man auch im Sitzen an ihnen arbeiten kann. Der Bezug von Seniorenwohnungen ist generell nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Es gibt freifinanzierte und öffentlich geförderte Altenwohnungen. Für letztere bestehen nach Landesrichtlinien festgelegte Standards. Sind Wohnanlagen besonders hochwertig ausgestattet, werden sie oft als Seniorenresidenz bezeichnet. Dort gibt es häufig neben der eigentlichen Wohnung noch zahlreiche andere Einrichtungen wie Sauna, Schwimmbad oder Restaurants. Auch Betreutes Wohnen ist in Seniorenwohnungen möglich.

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Kärcher
 27.05.2012
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