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Als Rezeptbeton wird Beton bezeichnet, der nach den Vorschriften oder nach den Vorgaben des Abnehmers mit der erfoderlichen Zementmenge gemischt wird. Dabei ist der Mindestzementgehalt so zu bemessen, dass in Abhängigkeit von der Betonkonsistenz, der Kornzusammensetzung und der Zementfetigkeitsklasse die geforderten Betonfestigkeitsklassen sowie der Rostschutz der Stahleinlagen gewährleistet sind.
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