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Ein Rettungsbalkon ist ein extra zur Rettung von Menschen errichteter Balkon. Man findet ihn hauptsächlich bei mehrgeschossigen, horizontal ausgerichteten Gebäuden. Ein Rettungsbalkon muss dann angeordnet werden, wenn die zulässige Länge der üblichen Rettungswege in Gebäuden, wie allgemein zugängliche Flure, überschritten wird. In Krankenhäusern, Gaststätten und Versammlungsräumen ist eine Länge von in der Regel 30 m und in Waren- und Geschäftshäusern von 35 m maßgebend (je nach Länderbauordnung). Im üblichen Wohnungsbau sind dagegen Rettungsbalkone entbehrlich, da die zulässige Länge der Rettungswege innerhalb eines Gebäudes relativ einfach eingehalten werden kann, z.B. durch den Einbau eines weiteren Treppenhauses.
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