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Als Rekultivierung bezeichnet man Maßnahmen, um Kiesgruben, Steinbrüche, Gipsstollen usw. dann wieder in einen natürlichen Zustand zu versetzen, sobald die Grube oder der Steinbruch stillgelegt worden sind. Zu den Rekultivierungsmaßnahmen zählen das Auffüllen der Gruben mit ökologisch unbedenklichem Füllgut wie beispielsweise recyceltem mineralischem Bauschutt, die Verdichtung des Füllguts, das Ausbringen von Substraten und Mutterboden und die Begrünung und/oder Aufforstung des Geländes in der Art, dass der ursprüngliche Landschaftscharakter wiederhergestellt wird. Die Anforderungen sind im sog. Bundesberggesetz geregelt, die Rekultivierungsmaßnahmen werden behördlich genau überwacht.
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