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Die Rückstauebene markiert das Niveau des maximal möglichen Wasserspiegels im Kanalnetz bei Rückstauereignissen in nicht hochwassergefährdeten Gebieten. Die maßgebliche Rückstauebene wird von der örtlichen Behörde festgelegt. Sofern von der zuständigen Behörde die Rückstauebene nicht festgelegt worden ist, gilt als Rückstauebene die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.
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