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Planfeststellungsverfahren

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Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben. Es ist streng formalisiert und kommt auf den Gebieten des Verkehrs-, Wege- und Wasserrechts sowie der öffentlichen Versorgung zum Einsatz. Mit Hilfe des Planstellungsverfahrens soll bereits im Vorfeld eines Vorhabens die Vereinbarkeit mit allen von diesem berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft werden. Das Planfeststellungsverfahren, zu dem auch ein Anhörungsverfahren zählt, endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss umfasst und ersetzt u.a. alle eventuell erforderlichen Einzelgenehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das Bauvorhaben. Der Planfeststellungsbeschluss kann auch enteignungsrechtliche Vorwirkung haben.

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Kärcher
 26.05.2012
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