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Mit dem Pflanzgebot können Eigentümer verpflichtet werden, die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzmaßnahmen auf ihrem Grundstück durchzuführen. Das Pflanzgebot hat den Zweck, die Auswirkungen zu verringern, die die Bebauung auf die natürlichen Lebensräume von Mensch, Tier und Pflanzenwelt hat. Weiterhin kann vorgegeben werden, dass etwa flach geneigte oder flache Dächer intensiv oder extensiv oder auch Fassaden (z.B. durch Efeu) begrünt werden. Dazu sind in der Regel neben den Bebauungsplänen entsprechende „Grünordnungspläne“ vorhanden.
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