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Personenaufzüge dienen der Beförderung von Personen oder von Personen und Gütern. Ihre Aufzugskabinen müssen immer mit einer Abschlusstür versehen sein. Personenaufzüge befinden sich zumeist in bauseits erstellten Beton- oder Mauerwerkschächten. Neben den rein funktionellen Personenaufzügen, die in jedem Kaufhaus und höheren Wohnhaus zu finden sind, wird in den vergangenen Jahren vermehrt auf die Optik geschaut. In diese Rubrik fallen zum Beispiel Glas- und Panoramaaufzüge. Eine Besonderheit stellen Behindertenaufzüge dar, die aufgrund ihrer Bauweise ausschließlich zur Beförderung behinderter Personen bestimmt sind und deren Tragfähigkeit 300 kg nicht übersteigt. Ein auslaufendes Modell sind hingegen die Personen-Umlaufaufzüge, besser bekannt unter dem Namen Paternoster. Bestehende Anlagen dürfen zwar noch weiter betrieben werden, die Errichtung neuer Umlaufaufzüge ist allerdings nicht mehr erlaubt. Solche Paternoster sind nach vorne hin offen und ständig in Bewegung. Bei geringer Geschwindigkeit kann während der Fahrt in den Paternoster ein- und ausgestiegen werden.
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