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Der Begriff Parterre kommt aus dem Französischen und bedeutet eigentlich "flaches Beet". Im heutigen Sprachgebrauch meint es jedoch etwas anderes. Unter einem Parterre wird das erste Wohngeschoss eines Hauses verstanden. Unter einem Parterregeschoss kann sich entweder sofort der Keller oder noch ein Zwischengeschoss befinden, nämlich das Souterrain. Über dem Parterregeschoss befindet sich der "1. Stock", also das erste Stockwerk. Ein Erd- oder Zwischengeschoss, dessen Fußbodenoberkante mindestens 1,50 m über dem Erdboden liegt, bezeichnet man als Hochparterre.
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