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Handwerklicher Lehrberuf, der nach drei Jahren mit einer Gesellenprüfung abschließt. Der Parkettleger muss nicht nur Parkett und Parkettmuster legen, sondern auch altes oder reparaturbedürftiges Parkett aufarbeiten und pflegen können. Parkettleger legen in Innenräumen Holzböden aus vorgefertigten Holzteilen in verschiedenen Mustern (Stabparkett, Mosaikparkett, Schiffsboden- und Intarsienparkett). Vor dem Einbau prüfen sie den Untergrund (Estrich), wenn nötig glätten sie ihn und gleichen ihn aus. Dann kleben Parkettleger die Parkettteile auf oder befestigen sie bei Holzuntergrund durch Nageln. Anschließend schleifen sie die Parkettfläche und versiegeln die Oberfläche mit einem Kunststoffüberzug, der den Parkettboden schützt und pflegeleicht macht, oder sie behandeln die Oberfläche mit speziellen Ölen bzw. Wachs. Weitere Aufgabengebiete sind Holzpflasterungen (auch für den Außenbereich) und das Verlegen von Teppichböden sowie von elastischen Bodenbelägen aus Linoleum, Kork, Kunststoff, Gummi. Diese Aufgaben werden auch von einem Bodenleger übernommen.
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