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Die Objektbetreuung im Bauwesen hat zunächst einmal nichts mit der Bauleitung oder der Bauüberwachung zu tun. Vielmehr zählt sie zu den Leistungsphasen nach der HOAI, also der Honorarordnung für Architekten und (Bau)Ingenieure. Ganz genau heißt diese Leistungsphase "Objektbetreuung und Dokumentation". Sie beinhaltet nach Fertigstellung des Bauwerks eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, die Überwachung der Beseitigung von Mängeln und die Mitwirkung bei der Freigabe von Sichertheitsleistungen. 3 % des Gesamthonorars darf der Architekt oder Bauingenieur für die Objektbetreuung abrechnen.
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