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In einem Bebauungsplan können Nutzungen innerhalb eines Baugebiets ausdrücklich ausgeschlossen werden. Um beispielsweise in einem Allgemeinen Wohngebiet die Wohnruhe sicherzustellen, kann die dort üblicherweise zulässige Errichtung eines Gartenbaubetriebs oder einer Tankstelle ausgeschlossen werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für Gaststätten, Geschäftshäuser, Einkaufszentren oder Vergnügungsstätten, die in Kerngebieten an sich zulässig sind, zur Sicherstellung der Wohnruhe wegen der unzumutbaren Belästigungen durch Lärm und erhöhtes Verkehrsaufkommen jedoch ausgeschlossen werden können.

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Kärcher
 26.05.2012
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