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In Naturschutzgebieten ist jede private Bautätigkeit untersagt. Auch ein Holzweg zum eigenen Waldgrundstück muss von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Möglich ist allenfalls, dass z.B. im Interesse der Erhaltung und Überwachung eines Naturschutzgebietes Vogelwarten und Personalräume für die in einem solchen Gebiet Tätigen errichtet werden. Naturschutzgebiete dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden, Fußgänger dürfen nur auf eigens markierten Wegen spazieren.
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