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Mietshaus

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Jedes Haus, also auch ein Einfamilienhaus, das nicht vom Inhaber selbst bewohnt, sondern vermietet wird, ist grundsätzlich ein Mietshaus. Allerdings wird unter einem Mietshaus allgemein ein Mehrfamilienhaus verstanden, in dem mindestens vier Familien wohnen, die einen gemeinsamen Eingang, ein gemeinsames Treppenhaus sowie sonstige Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. eine Waschküche nutzen. Mietshäuser können in sehr einfacher und optisch wenig ansprechender Weise errichtet worden sein (Mietskasernen, Plattenbauten), sie können jedoch auch aufwändig gebaut und luxuriös ausgestattet sein. Die für den Mieter günstige, für den Kapitalanleger jedoch ungünstige Mietgesetzgebung hat mit dazu beigetragen, dass der Bau von Mietshäusern seit Jahren rückläufig ist und in vielen Ballungsgebieten Wohnungsnot herrscht.

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Kärcher
 26.05.2012
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