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Dieser Begriff ist insofern schwammig, als prinzipiell auch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ein Mehrfamilienhaus ist, aber nicht als solches bezeichnet wird. Unter einem Mehrfamilienhaus wird üblicherweise ein Mietshaus mit mindestens vier Vollgeschossen verstanden, die Anzahl der weiteren Geschosse ist nach oben offen. Ein Hochhaus mit 400 Wohneinheiten ist dann eben auch ein Mehrfamilienhaus. Der Begriff unterscheidet auch nicht, ob es sich um ein Wohngebäude mit Miet- oder mit Eigentumswohnungen handelt, wird aber meist für Mietshäuser verwendet, während man im anderen Fall überwiegend von einer Eigentumswohnanlage spricht.
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