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Die "Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung" hat auch im Baubereich Gültigkeit, soweit es sich um Baumaschinen handelt. Sie regelt beispielsweise, dass in Wohngebieten Motorkettensägen, Häcksler oder Rasenmäher nur zu bestimmten Tageszeiten betrieben werden.
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