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Daß eine Gebäude auf den Millimeter genau errichtet wird, absolut lotrechte Wände und absolut ebene Böden und Decken hat, ist eine Wunschvorstellung. Maßtoleranzen sind im Bauwesen an der Tagesordnung und in gewissen Grenzen werden sie auch toleriert, wobei Normen diese Grenzen genau umreissen. Bei der Ermittlung von Maßtoleranzen hat es der Bauingenieur mit Nennmaß,
Istmaß, Istabmaß, Kleinstmaß, Größtmaß, Grenzabmaß, Stichmaß sowie der Ebenheitstoleranz und der Winkeltoleranz zu tun. Grundsätzlich ist die Maßtoleranz die Differenz zwischen Kleinstmaß und Größtmaß. Obwohl sich die Maßtoleranzen im mm-Bereich bewegen, können auch erlaubte 30 cm "herauskommen", nämlich bei einem Bauwerk
mit über 30 m Nennmaß.
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