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Loggia

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Im Gegensatz zum Balkon ist die Loggia in den Baukörper einbezogen, also allseitig fest ummauert bis auf die zur Straßen- oder Gartenseite hinausführenden Seite, die offen bleibt. Hier ist entweder eine hüfthohe Mauer oder ein Geländer eingebaut. Um Loggien auch in Deutschland bei schlechterem Wetter, insbesondere bei Schlagregen, nutzen zu können, werden häufig Glasschiebefenster oder Glasfaltwände eingebaut. Weil solche Glaseinbauten die geschlossene Optik eines Baukörpers verändern, ist für deren Einbau jedoch in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Seltener wird eine Loggia auch als Negativgaube oder aber als Dacheinschnitt bezeichnet.

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Kärcher
 07.02.2012
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