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Leistungsbeschreibung

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» Leistungsbeschreibung beim Hausbau
» Mindestanforderung an Bau- und Leistungsbeschreibung

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Wer ein Haus baut, muss meist jeden Cent zusammenkratzen. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn weitere, nicht eingeplante Kosten auf ihn zukommen. In der Bau- und Leistungsbeschreibung steht, wofür man in den vergangenen Jahren gerackert hat und wofür man in den nächsten Jahrzehnten arbeiten wird. Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, auf das hat man auch kein Anrecht. Da kann die bauausführende Firma noch so schön von einem schlüsselfertigen Haus reden: Wenn nichts von Fliesen im Badezimmer in der Leistungsbeschreibung stand, muss die Firma auch keine Fliesen verlegen. Auch die Bezeichnung "Rauhputz" ist ein wenig dürftig, denn das kann die billigste Pampe sein. In der Leistungsbeschreibung sollte z.B. drin stehen: Buntsteinputz der Firma XYZ in der Farbe weiß/bunt. So wissen sowohl Bauherr als auch Bauunternehmen woran sie sind. Die Leistungsbeschreibung ist also das zentrale Dokument des zukünftigen Eigenheims. Sie sollte daher genauer unter die Lupe genommen und zusätzlich noch einem Experten vorgelegt werden.

Dies kostet zwar eine Kleinigkeit, doch noch teurer wird es, wenn in der Leistungsbeschreibung einiges "vergessen" wurde. Dem Bauunternehmen zu sagen, das Haus sei noch nicht fertig gebaut oder die Bauausführung sei mangelhaft, wird ebenfalls schwierig, wenn es nichts Schriftliches oder nur "Schwammiges" gibt. Gerne verwendet der Bauunternehmer billigere Materialien, wenn ihm nicht genau gesagt wird, welches Produkt er nehmen soll. Ein Zusatz "oder ähnlich" hinter der Baubeschreibung ist für den Bauunternehmer in der Regel die Aufforderung, Ähnliches zu verwenden, das spart Kosten. Auf solch einen Zusatz kann man als Bauherr daher gerne verzichten. Nicht verzichten sollte man auf den Zusatz, dass die VOB Teil B Anwendung findet. Ansonsten gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dies ist allerdings sehr allgemein gehalten und geht nicht auf die Spezialitäten auf der Baustelle ein. Die VOB berücksichtigt sehr viel mehr die Rechte des Bauherrn.

Eine Bau- und Leistungsbeschreibung ermöglicht dem Bauherrn zudem zwischen verschiedenen Anbietern zu vergleichen. So kann man das für sich günstigste Angebot herausfinden. Dies gelingt aber fast nur in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Experten. Für den Laien ist es fast unmöglich, zwischen zwei ausführlichen Baubeschreibungen zu vergleichen, zu unterscheiden und richtig einzuschätzen. Die Leistungsbeschreibung erfolgt meist in Form eines Leistungsverzeichnises.

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Kärcher
 26.05.2012
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