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Überdachter, aber zu einer Seite offener Gang, der in Mietshäusern oder Eigentumswohnanlagen entweder an der Straßen- bzw. Gartenseite oder von einem Innenhof her direkt zu den Wohnungseingangstüren führt. Der Vorteil eines offenen, nicht überdachten Laubengangs liegt darin, dass dieser auf die Geschoss- und Nutzflächen des Gebäudes nicht angerechnet werden muss. Der Nachteil ist darin zu sehen, dass bei einem offenen Laubengang die Witterungseinflüsse naturgemäß insbesondere im Winter ungehindert bis zur jeweiligen Erschließungstür einer Nutzungseinheit (z.B. bis unmittelbar vor der Eingangstür einer Wohnung) vorhanden sind.
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