Das Aufgabengebiet eines Landschafts- und Gartenarchitekten umfasst Konzeption, gestalterische Durcharbeitung und Betreuung der Ausführung von Außenanlagen. In der Objektplanung hat er folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Gestaltung des öffentlichen Raumes, z.B. mit
- Straßen und Plätzen
- Parkanlagen
Planung von gemeinschaftlich nutzbaren Außenanlagen, z.B. bei
- Wohnanlagen
- Industrie- und Gewerbeanlagen
- Schulen, Altenheime, Krankenhäuser
Planung von privat nutzbaren Außenanlagen, z.B.
- Privatgärten, Atrien, Terrassen, Gartenteiche
Bei der Landschaftsplanung liegen Tätigkeitsschwerpunkte des Landschaftsarchitekten,
neben fachspezifischen Beiträgen zu anderen Fachplanungen,
im Bereich der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie des Städtebaus, z.B. mit
- Grünordnungsplänen,
- landschaftsplanerischen Konzepten,
und im Bereich des Naturschutzes, z.B. mit
- Eingriffsgutachten.
|