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Landesbauordnung

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» Die Landesbauordnungen (Gesetzestexte)
» Das Baugesetzbuch (Gesetzestext)

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Die Landesbauordnungen sind Gesetzeswerke, die sich an das Baugesetzbuch und die Baunutzungsvordnung des Bundes anlehnen und im Grunde von Bundesland zu Bundesland identisch sind. Dennoch gibt es Unterschiede, auf die Architekten und Bauingenieure achten müssen. Hauptsächlich regelt die Bauordnung alles, was bei einem Bauvorhaben zu beachten ist. In welcher Art und Weise das Grundstück bebaut werden darf, wird hingegen vom Bauplanungsrecht geregelt. Über die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes wird beispielsweise die Einhaltung von Abständen oder die Standsicherheit (Statik) von Gebäuden geregelt. Aber auch die Bestimmung von Rettungswegen, der Schutz gegen Schall oder Feuchtigkeit sind Bestandteil der Landesbauordnung. Brandschutz, Wärmeschutz, Art der Heizung oder Verkehrssicherheit werden ebenfalls über die Landesbauordnung geregelt. Darüber hinaus regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts. Hier sind z.B. der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung zu nennen. Die Bauordnung bzw. Landesbauordnung sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Baurechts, wobei die Kompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den einzelnen Bundesländern liegt.

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Kärcher
 26.05.2012
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