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Der Kranuterbau bezeichnet die Lagerung eines Turmdrehkranes. Es wird der Kranunterbau bei stationären Kränen und mobilen Kränen unterschieden. Turmdrehkrane sind entweder fest an einer Stelle aufgebaut oder sie besitzen ein Gleisfahrwerk bzw. Reifen oder Raupen.
Der stationäre Kran wird auf Fundamentblöcke gestellt, in die Fundamentplatte des Bauwerks einbetoniert oder in einem Gebäudeschacht wie beispielsweise den Fahrstuhlschacht eingespannt.
Besitzt der Kran ein Gleisfahrwerk, ist er auch unter Last verfahrbar. Dies ist beim Reifen- und Raupenfahrwerk nicht der Fall. Hier ist der Kran zum Umsetzen, allerdings nicht unter Last verfahrbar. Turmdrehkrane auf Gleisfahrwerken müssen soviel Ballast mitführen, dass die Räder bei hoher Belastung nicht vom Boden abheben. Krane auf Reifenfahrwerken haben eine geringe Standsicherheit. Deshalb benötigen sie während des Lastentransports eine zusätzliche hydraulische Abstützung. Bei Raupenkranen kann aufgrund ihres hohen Eigengewichts auf Gegenausleger verzichtet werden, sofern sie als Untendreher konzipiert sind.
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