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Das Knieleistengeländer ist ein Treppengeländer, bei dem die Füllstäbe, im Gegensatz zum Füllstabgeländer, parallel zum Handlauf verlaufen. Das Geländer besteht zumindest aus Handlauf, einer Knieleiste und Fußleiste. Der Abstand zwischen Handlauf und Knieleiste sowie zwischen Knieleiste und Fußleiste darf maximal 0,5 m und die Fußleistenhöhe muss mindestens 5 cm betragen. Hat das Geländer mehr als eine Knieleiste, wird es auch als Relinggeländer bezeichnet. Egal wieviele Knieleisten das Geländer besitzt, für Kinder ist es denkbar ungeeignet. Denn wie schnell erklimmt ein Kleinkind das Geländer und ist sich nicht der damit verbundenen Gefahren bewußt. Auf der Abbildung sieht man ein Relinggeländer des Treppenspezialisten Kenngott.
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