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Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) für die Reinigung von häuslichem Abwasser bis zu einer Menge von acht Kubikmetern pro Tag. Damit können 50 Personen Tag für Tag 150 l pro Person Schmutzwasser anfallen lassen. Abflusslose Sammelgruben sind keine Kleinkläranlagen. Häusliches Abwasser ist das gesamte im Haushalt anfallende Abwasser aus Küche, Bad, Toilette und Waschhaus. Es ist ausnahmslos in die Kleinkläranlage einzuleiten. Niederschlagswasser, Dränwasser, Wasser aus der Tierhaltung, Wasser aus Schwimmbecken, flüssige oder feste Abfälle dürfen nicht in die Kleinkläranlage eingeleitet werden. Für den Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf es einer Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Die untere Wasserbehörde will beispielsweise wissen, wo die Kleinkläranlage liegt, wo das Wasser eingeleitet wird und ob sich Brunnen in unmittelbarer Nähe befinden. Jede Kleinkläranlage muss entsprechend den Betriebsanweisungen der Hersteller ordnungsgemäß betrieben und regelmäßig gewartet werden. Dies gilt besonders für die Entnahme, den Abtransport und die Unterbringung des Schlammes aus den Mehrkammergruben. Schon vor der Errichtung der Kleinkläranlage muss nachgewiesen werden, dass der anfallende Schlamm schadlos beseitigt wird. Für die Wartung des Systems soll der Eigentümer der Anlage laut DIN 4261 Teil 3 eine geeignete Person betrauen.
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