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Das Kataster ist ein bei einer Gemeinde geführtes Register, in dem sämtliche Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nachgewiesen sind. Es wird im Katasteramt geführt. Das Kataster enthält Angaben über Wirtschaftsart, Lage, Größe und Grundstücksangaben, wie Gemarkung, Flur und Flurstück der Liegenschaften. Diese können dem Bestandsverzeichnis entnommen werden (siehe Grundbuch). Die Nutzungsart eines Grundstücks ist nicht im Kataster sondern im Flächennutzungsplan eingetragen.
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