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Die Betoninstandsetzung erfolgt nach sogenannten "Instandsetzungsprinzipien". Diese werden in der ENV 1504 Teil 9 geregelt. Die Instandsetzungsprinzipien 1 bis 6 beziehen sich auf die Instandsetzung des Betons und auf die Bauteilverstärkung.
Prinzip 1 – Schutz gegen Eindringen von Schadstoffen
- Imprägnierung
- Beschichtung
- Lokale Bandagen über Rissen
- Füllen von Rissen
- Risse als Dehnfugen ausbilden
- Anordnung von Vorhängekonstruktionen
- Anbringen von Folien und Membranen
Prinzip 2 – Kontrolle des Feuchtegehalts im Beton
- Hydrophobierung
- Beschichtung
- Anordnung von belüfteten Vorhängekonstruktionen
- Elektrochemische Verfahren
Prinzip 3 – Betonersatz
- Örtliche Fehlstellenbeseitigung im Handeinbau
- Großflächiges Auftragen einer Betonschicht
- Ersetzen ganzer Betonteile
Prinzip 4 – Verstärkung
- Zufügen oder Ersetzen der ursprünglich im Beton vorhandenen bzw. einer außenliegenden Bewehrung
- Einkleben oder Einmörteln von zusätzlicher Bewehrung in Schlitze oder Löcher
- Ankleben von Stahllaschen oder Kohlefaserlamellen
- Querschnittsvergrößerungen durch Aufmörteln oder Aufbetonieren
- Injektion von Rissen, Löchern, Zwischenräumen und Fehlstellen
- Anordnung von zusätzlicher schlaffer oder vorgespannter Bewehrung
Prinzip 5 – Steigerung der mechanischen und physikalischen Widerstandsfähigkeit
Ziel: Widerstandsfähige Oberfläche gegen mechanischen oder physikalischen Angriff
- Beschichtung
- Imprägnierung
- Mörtelauftrag oder Verschleißschichtauftrag
Prinzip 6 – Verbesserung der chemischen Beständigkeit
- Beschichtung
- Auftragen eines Mörtels
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