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Das Handwerk ganz allgemein und das Bauhandwerk im besonderen hat sich seit dem frühen Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert hinein in Zünften organisiert. Die Innungen, die bei den Kreishandwerkerschaften gebildet werden, sind quasi die legitimen Nachfolger der Zünfte. Jedes Gewerk hat eine eigene Innung, wobei aber Handwerksmeister nicht zwangsweise Mitglied einer Innung werden müssen. Die Kreishandwerkerschaften sind in den Handwerkskammern zusammengeschlossen, die ähnlich der Industrie- und Handelskammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben übernehmen und u.a. auch die Berufsausbildung in den einzelnen Handwerksberufen regeln. Die Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern wachen darüber, dass nur Handwerksmeister in den entsprechenden (Bau)Gewerken tätig werden dürfen. Auf europäischer Ebene bestehen jedoch Bestrebungen, diese Privilegien abzuschaffen und auch Nicht-Meistern den Weg in die Selbständigkeit zu erlauben.
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