Industriegebiete werden auf einem Bebauungsplan mit GI abgekürzt. Gebäude dürfen laut Baunutzungsverordnung maximal eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschossflächenzahl von 2,4 und eine Baumassenzahl von 10,0 haben. Sie dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.