Immobilienmakler
Der Immobilienmakler vermittelt im Auftrag Dritter Baugrundstücke und Immobilien. Er hat das Recht auf Zahlung einer Courtage, und zwar je nach Vereinbarung vom Käufer und vom Verkäufer. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Makler oder Bauträger einerseits und dem Immobilienkäufer oder Bauherrn andererseits.