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Eine Immobilie ist die Bezeichnung aus der Maklersprache für ein bebautes Grundstück. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "unbeweglich". Wegen ihrer „Unbeweglichkeit“ unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Für den Kauf einer Immobilie ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag notwendig. Zudem wird eine Auflassung, also einee notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang benötigt. Der dritte Punkt, der beim Kauf einer Immobilie berücksichtigt werden muss, ist die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
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