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Die Horizontalabdichtung, auch Horizontalsperre genannt, verhindert das Aufsteigen von Feuchtigkeit in den Wänden. Die waagrechte Dichtung wird bei unterkellerten Häusern etwa auf Höhe der Oberkante des Kellerbodens in der Wand verlegt, beispielsweise in die Lagerfuge der zweiten Mauerwerksschicht oder auf das Fundament im Betonbau. Bei nicht unterkellerten Häusern muss eine Horizontalabdichtung etwa 30 Zentimeter oberhalb des Geländes eingebaut werden. Bei einer fehlenden Horizontalabdichtung im Mauerwerk, muss diese nachträglich z.B. im Injektage-Niederdruckverfahren oder im Sägeverfahren (siehe Chromstahlblechverfahren) eingebracht werden. Horizontalabdichtungen werden in Bauwerken seit der vorigen Jahrhundertwende verlegt, als man erkannte, dass Wasser in beträchtlichem Umfang kapillar aufsteigen und dort entsprechende Feuchtigkeitsschäden verursachen kann.
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